Da Marken für bestimmte Waren und Dienstleistungen eingetragen werden, bestimmt sich der Schutzumfang der Marke auch danach. Daher spielt das ,,Waren- und Dienstleistungsverzeichnis“ eine wichtige Rolle bei einer Markenanmeldung.
Die Nizza-Klassifikation dient als Grundlage der Klassifikation. Das bedeutet, dass alle Waren und Dienstleistungen aufgrund der Klassifikation von Nizza (NCL) aufgeteilt werden. Darüber hinaus sind die insgesamt 45 Klassen in folgende Bereiche unterteilt:
- 34 Klassen für Waren
- 11 Klassen für Dienstleistungen
Hierbei umfasst die Klassifikation von Nizza insgesamt rund 10.000 Begriffe. Zudem dient die Nizza-Klassifikation der Festlegung einer internationalen Liste von bestimmten Waren und Dienstleistungen. Um einen Überblick der Inhalte aller Klassen zu verschaffen, gibt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) eine Empfehlungsliste zur Klasseneinteilung von Waren und Dienstleistungen heraus.
Allerdings muss beachtet werden, dass die alphabetischen Listen von Nizza nicht zwingend vollständig sind. Vielmehr sollen dem Nutzer so Hinweise bzw. Indikationen darauf gegeben werden können, in welche Klassen bestimmte Waren- und Dienstleistungen zu gruppieren sind. Demgegenüber reichen die dort festgelegten Klassen in der Praxis jedoch oft nicht aus, um alle, von den Nutzern nachgefragten Waren und Dienstleistungen einer bestimmten Klasse abzubilden.
Um dem entgegenzuwirken hat das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) gemeinsam mit dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), sowie den weiteren nationalen Markenämtern Europas eine Klassifikationsdatenbank entwickelt. Diese Datenbank verfügt über alphabetische Listen, die weiter als die der Klassifikation von Nizza reichen.
Das meint, dass diese Listen eine deutlich größere Anzahl von harmonisierten und in der EU akzeptierten Waren- und Dienstleistungsbegriffen vorhält. Hierbei orientieren sich die Begriffe dieser Datenbank an den Bedürfnissen der Märkte bzw. spezifischer Branchen. Weiter berücksichtigen sie auch klassifikatorischen Grundsätze sowie Prinzipien der nationalen Markenämter und des EUIPO.
Im Hinblick auf die Klassifikation innerhalb der EU vereinheitlicht diese Datenbank die Klassen somit weitestgehend. Für Markenanmelder bedeutet das wiederum, dass diese Datenbank mit dem internationalen Namen ,,Harmonised Database‘‘ (HDB) allen frei zur Verfügung gestellt, sowie über die gemeinsame Plattform der harmonisierten Ämter ,,TMclass‘‘ (powered by the Harmonised Database) bereitgestellt wird. Im deutschen Sprachraum wird diese Datenbank als ,,einheitliche Klassifikationsdatenbank‘‘ (eKDB) bezeichnet. Enthalten sind in der einheitlichen Klassifikationsdatenbank (eKDB):
- etwa 73.000 Waren- und Dienstleistungsbegriffe,
- die Begriffe der alphabetischen Listen der Klassifikation von Nizza und
- ein Teil des Datenbestandes des Madrid Goods and Services Managers der WIPO (auch ihr liegen 45 Klassen zugrunde).
Im Vergleich zur Klassifikation von Nizza ist die eKDB somit umfassender angelegt. Zudem sind die Begriffe in 23 Sprachen übersetzt und werden darüber hinaus von den harmonisierten Ländern akzeptiert. Eine Übersicht aller harmonisierten Ämter ist auf der Plattform TMclass zu finden.
Neue Begriffe, die durch die Markenämter der EU und des EUIPO kontinuierlich weiterentwickelt werden, werden den teilnehmenden Ländern zur Abstimmung vorgelegt. Danach wir durch Abstimmung mehrheitlich entschieden, welche Begriffe Aufnahme in die Datenbank finden. Zudem ist die eKDB in englischsprachigen Konzepten aufgebaut, weshalb bei der Fort- und Weiterentwicklung der Datenbank auch englische Begriffe diskutiert und zur Abstimmung gestellt werden. Hierbei übernimmt das DPMA die deutschsprachige Übersetzung der Konzepte.
Langwierige formelle Beanstandungen von Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen können damit leicht vermieden und ihre Anmeldung schneller bearbeitet werden. Jedoch können Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse auch frei formuliert werden, so zum Beispiel durch die elektronische Anmeldung über DPMAdirekt Pro oder durch eine Anmeldung in Papierform.