Das sogenannte ,,Waren- und Dienstleistungsverzeichnis“ spielt eine wichtige Rolle bei einer Markenanmeldung. Das liegt daran, dass sich der Schutzumfang einer Marke nach der Eintragung für bestimmte Waren und Dienstleistungen bestimmt.
Hierbei werden alle Waren und Dienstleistungen aufgrund der Klassifikation von Nizza (NCL) aufgeteilt. In dieser sind die insgesamt 45 Klassen in 34 Klassen für Waren und 11 Klassen für Dienstleistungen eingeteilt. Bei diesen unterschiedlichen Waren- und Dienstleistungsklassen handelt es sich um international gültige Bereiche beziehungsweise Klassen oder auch Arten von Waren oder Dienstleistungen.
Darüber hinaus ist ein Waren- bzw. Dienstleistungsverzeichnis die Grundvoraussetzung jeder Markenanmeldung. Weiter muss der Anmelder einer Marke zunächst festlegen, für welche Waren oder Dienstleistungen seine Marke eingetragen und damit Schutz genießen soll.
Um Eintragungshindernisse oder Schutzlücken zu vermeiden, kommen sowohl der Markenstrategie als auch der Markenrecherche besondere Bedeutung zu. Das liegt daran, dass die Bereiche und Klassen sowohl für die Eintragung selbst als auch für die künftige strategische Ausrichtung des Markenvorhabens von elementarer Bedeutung sind.